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   VG Potsdam, 18.03.2019 - 11 L 52/19.A   

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https://dejure.org/2019,7322
VG Potsdam, 18.03.2019 - 11 L 52/19.A (https://dejure.org/2019,7322)
VG Potsdam, Entscheidung vom 18.03.2019 - 11 L 52/19.A (https://dejure.org/2019,7322)
VG Potsdam, Entscheidung vom 18. März 2019 - 11 L 52/19.A (https://dejure.org/2019,7322)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Potsdam, 18.03.2019 - 11 L 52/19
    Aufgrund dessen ist zunächst einmal davon auszugehen, dass der Drittstaat einem Betroffenen den nach der Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK) gebotenen Schutz gewährt und daher keine Verletzung von Art. 3 EMRK droht (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 -, juris Rn. 181).
  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Potsdam, 18.03.2019 - 11 L 52/19
    Demnach kann die Verantwortlichkeit eines Staates aus Art. 3 EMRK begründet sein, wenn der Betroffene vollständig von staatlicher Unterstützung abhängig ist und behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EGMR, Entscheidung vom 4. November 2014 - 29217/12 "Tarakhel" -, Rn. 98 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - 14 A 134/15

    Sichere Drittstaaten, subsidiärer Schutz, Bulgarien, unmenschliche Behandlung,

    Auszug aus VG Potsdam, 18.03.2019 - 11 L 52/19
    Einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung wäre eine Person aber dann ausgesetzt, wenn sie über einen längeren, monatelangen Zeitraum obdachlos und ohne Zugang zu jeder Versorgung ist, wenn also das wirtschaftliche Existenzminimum nicht gewährleistet ist, und staatliche Stellen, die Abhilfe schaffen könnten, es unterlassen, dem in irgendeiner Weise abzuhelfen, obwohl sie die Notlage erkennen müssten (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Mai 2015 - 14 B 525/15.A -, juris, Rn. 11 ff.; und vom 29. Januar 2015 - 14 A 134/15.A -, juris, Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - 14 B 525/15

    Nichtvorliegen systemischer Mängel im bulgarischen Asylverfahren bei der

    Auszug aus VG Potsdam, 18.03.2019 - 11 L 52/19
    Einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung wäre eine Person aber dann ausgesetzt, wenn sie über einen längeren, monatelangen Zeitraum obdachlos und ohne Zugang zu jeder Versorgung ist, wenn also das wirtschaftliche Existenzminimum nicht gewährleistet ist, und staatliche Stellen, die Abhilfe schaffen könnten, es unterlassen, dem in irgendeiner Weise abzuhelfen, obwohl sie die Notlage erkennen müssten (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Mai 2015 - 14 B 525/15.A -, juris, Rn. 11 ff.; und vom 29. Januar 2015 - 14 A 134/15.A -, juris, Rn. 9).
  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VG Potsdam, 18.03.2019 - 11 L 52/19
    Denn aus Art. 3 EMRK lässt sich keine Bevorzugung gegenüber der einheimischen Bevölkerung herleiten (vgl. EGMR, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 41738/10 "Paposhvili/Belgien" -, Rn. 189).
  • VG Berlin, 12.07.2017 - 23 L 293.17

    Asylrecht von in Rumänien anerkannten Flüchtlingen; Eilantrag gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Potsdam, 18.03.2019 - 11 L 52/19
    Darüber hinaus leisten Nichtregierungsorganisationen konkrete Integrationsarbeit durch Beratungen, die Begleitung bei Behördengängen sowie durch die Bereitstellung von Bildungsangeboten (VG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 23 L 293.17 A - juris Rn. 18, m.w.N.).
  • VG Aachen, 07.05.2018 - 6 L 202/18

    Drittstaat; Rumänien; internationaler Schutz; anerkannte Schutzberechtigte;

    Auszug aus VG Potsdam, 18.03.2019 - 11 L 52/19
    Vielmehr resultieren die schlechteren Versorgungsbedingungen daraus, dass die in Rumänien geltenden Standards deutlich niedriger sind als in Deutschland, was aber für die rumänische Bevölkerung gleichermaßen gilt (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 7. Mai 2018 -6 L 202/18.A -, juris, Rn. 36).
  • VG Hamburg, 20.03.2018 - 9 A 1006/18

    Humanitäre Bedingungen für international Schutzberechtigte in Rumänien

    Auszug aus VG Potsdam, 18.03.2019 - 11 L 52/19
    International Schutzberechtigte haben in gleicher Weise wie rumänische Staatsangehörige Zugang zum Arbeitsmarkt, welcher insbesondere in den städtischen Zentren sehr gut sei (VG Hamburg, Urteil vom 20. März 2018 - 9 A 1006/18 - juris).
  • VG Köln, 31.07.2018 - 14 K 4762/18
    Auszug aus VG Potsdam, 18.03.2019 - 11 L 52/19
    Die wohl überwiegende (wenn nicht sogar einhellige) Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte geht davon aus, dass die Lebensbedingungen in Rumänien nicht gegen Art. 3 EMRK verstoßen, wenn nicht besonders schutzbedürftige Personen betroffen sind (vgl. die Aufstellung im Urteil des VG Köln vom 31. Juli 2018 - 14 K 4762/18.A -, juris Rn. 47).
  • VG Gelsenkirchen, 03.12.2018 - 5a L 2038/18
    Auszug aus VG Potsdam, 18.03.2019 - 11 L 52/19
    Die gegenläufige Rechtsprechung (vgl. z.B. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 5a L 2038/18.A) verkennt, dass es für Rechtsschutzzwecke nicht auf die angenommene objektiv rechtmäßige Gestaltung ankommt, sondern darauf, ob aus dem konkreten Verwaltungshandeln im Einzelfall ein (eiliger) Rechtsschutzbedarf erwächst.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.2018 - 10 A 11029/18

    Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 2-4 AsylVfG 1992 - Fehlerhafte Fristsetzung in

  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18

    Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach

  • VG Greifswald, 06.06.2019 - 5 B 678/19
    Für Familien mit Kindern erfolgt die Unterbringung und die Versorgung in Aufnahmeeinrichtungen im Familienverband (VG Potsdam, Beschl. v. 18.03.2019- 11 L 52/19.A-, juris Rn. 18 m.w.N.).

    Zu­ dem haben international Schutzberechtigte in gleicher Weise wie rumänische Staatsan­ gehörige Zugang zum Arbeitsmarkt, auch wenn das Lohnniveau generell niedrig ist (VG Potsdam, Beschl. v. 18.03.2019 - 11 L 52/19.A-, juris Rn. 21).

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